Frauenwahlrecht seit 1918

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„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht (…) für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“. Im November 1918 verkündete die damalige provisorische Regierung Deutschlands, dass von nun an auch Frauen an Wahlen teilnehmen sollen und revolutionierten somit die feministische Bewegung Deutschlands. Bis dato wurden Feministen und Feministinnen verhöhnt und schikaniert, doch am 19. Januar 1919 durften deutsche Frauen zum ersten Mal an öffentlichen Wahlen teilnehmen.

Von Jahr zu Jahr mehr Selbstbestimmung

100 Jahre ist dieses historische Ereignis nun her und vor allem junge Mädchen und Frauen können sich ein Leben, über das nicht sie, sondern häufig ein männlicher Vormund bestimmt, gar nicht vorstellen. Zum Glück ist das heute nicht mehr der Fall.
Auch in anderen Lebensbereichen wurde der Frau mehr Selbstbestimmung zugesprochen. Durch die Entwicklung und schließlich die Einführung der Antibabypille im Jahre 1961, konnte Frau die Empfängnisverhütung eigenständig in die Hand nehmen. Im Nachkriegsdeutschland kollidierte die Pille, wie sie umgangssprachlich genannt wird, mit den geltenden Moralvorstellungen, weshalb sie als Mittel zur Behebung von Menstruationsstörungen vermarktet wurde. Lediglich als Nebenwirkung wurde die Empfängnisverhütung erwähnt. Skandal hin oder her, viele Frauen nahmen diese neue Möglichkeit dankend an. Die Antibabypille gilt als zuverlässiges Verhütungsmittel, doch angeblich soll jede fünfte Frau, die ungewollt schwanger wurde, vermeintlich auf diese Weise verhütet haben. Die Einnahme der Pille kann vermeintlich schnell vergessen werden, aber auch Erbrechen und Durchfallerkrankungen vermindern die Wirkung drastisch.

Noch mehr Selbstbestimmung durch ein Verhütungspflaster

Seit 2002 gibt es eine, ebenfalls hormonelle, Alternative zur oralen Einnahme der Pille: das Verhütungspflaster. Ein Pflaster bleibt sieben Tage auf der Haut und wird dann ausgewechselt. Dies wird drei Wochen nacheinander durchgeführt um anschließend eine einwöchige Pause einzulegen. Im Gegensatz zu der Pille, muss an das Pflaster nur einmal die Woche gedacht werden und auch beispielsweise Erbrechen beeinträchtigt die Wirkung nicht, da die Hormone nicht durch den Magen-Darm-Trakt in den Körper gelangen, sondern durch die Haut. Hier liegt einer der ganz klaren Vorteile von transdermalen Medikamenten.

Auch bei Reisen bringt die Verwendung eines Verhütungspflasters Vorteile. Zeitumstellungen spielen kaum eine Rolle, und man muss es, im Gegensatz zur Pille, nicht auf jede Kurzreise mitnehmen. Deshalb ist es besonders, für aktive, viel beschäftigte Frauen, die gerne spontan unterwegs sind, eine Vereinfachung des Alltages und sorgt für mehr Lebensqualität.

 

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