Alle reden von CSR, dabei gibt es sie in der Form noch gar nicht so lange.
Die Europäische Union (EU) begann im Jahr 2000 mit der Entwicklung eines politischen Konzepts zur Förderung der „gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen“. Dahinter steht die Idee einer freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen, und zwar jenseits der Gesetzgebung.
Es geht um Nachhaltigkeit und die Verantwortung von Unternehmen für die Allgemeinheit in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Also faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamer Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, sowie Verantwortung in der Lieferkette.
Deutschland als Vordenker?
Die eigentliche Idee ist so neu nicht. Sie hat in Deutschland ihren Ursprung im Zeitalter der Industrialisierung.
Mitte des 19. Jahrhunderts waren im industriell prosperierenden Deutschland Ausbeutung der Arbeiterschaft und gravierende Umweltschäden an der Tagesordnung.
Friedrich Engels oder Charles Dickens beschrieben eindringlich die damaligen „Hard Times“ und darauf reagierten Unternehmer: Werner von Siemens (1816 – 1892) oder Alfred Krupp (1812 – 1887) boten ihren Arbeitern verbesserte Arbeitsbedingungen, Wohnungsmöglichkeiten und ein Minimum an sozialer Sicherheit.
8-Stunden-Tag und bezahlter Urlaub!
Ernst Abbe (1840 – 1905) stammte selbst aus armen Verhältnissen und war Physiker, Optiker, Erfinder und Unternehmer und entwickelte die von Carl Zeiss 1846 in Jena gegründete Optikerwerkstatt in ein weltweit operierendes Unternehmen.
Was heute selbstverständlich ist, führte Abbe ein: er reduzierte die Arbeitszeit und führte 1901 erstmalig in Deutschland den 8-Stunden-Tag ein! Er gründete die Zeiss-Krankenkasse, die jedem Betriebsangehörigen freie Behandlung und kostenlose Medikation gewährte. Es gab 6(!) bezahlte Urlaubstage pro Jahr, Kündigungsschutz und sogar eine Gewinnbeteiligung.
Eigentum verpflichtet
Otto von Bismarck war Ende des 19. Jahrhunderts einer der Wegbereiter des modernen Wohlfahrtsstaates. Von ihm stammt die Idee der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung mit Beteiligung des Arbeitgebers. 1927 kam die Arbeitslosenversicherung dazu. Nach und nach fanden die Ideen Einzug in die allgemeine Gesetzgebung.
Nach WW II waren dann Konrad Adenauer und Ludwig Erhard die Väter der sozialen Marktwirtschaft und der Philosophie, dass private Interessen für das öffentliche Wohl mitverantwortlich sind.
Artikel 14 (2) des Grundgesetzes lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.
Gerade heute ist es wichtig, sich zu committen
Die CSR bietet Unternehmen großartige Möglichkeiten, freiwillige Standards zu setzen!
Parallel zur CSR exisitiert die ESG (Environmental, Social and Corporate Governance). Beide zielen darauf ab, positiven Einfluss auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu nehmen. ESG ist dabei ganzheitlicher aufgestellt, konzentriert sich auf finanzielle Aspekte und das Risikomanagement, während die CSR mehr philanthrophische und soziale Initiativen verfolgt.
Die ESG ist ab Januar 2025 – im Gegensatz zur freiwilligen CSR – verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen € oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen €.
Diese Unternehmen sind verpflichtet, neben den obligatorischen finanziellen Berichten auch Informationen über Umwelt- und soziale Belange, sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu veröffentlichen.
Für die LTS sind beide Richtlinien maßgeblich – immer mit dem Ziel einer nachhaltigen ökologischen Zukunftsgestaltung.
Wie sieht die ESG bei der LTS aus? Mehr dazu im nächsten Blogbeitrag.
Foto: LTS Lohmann Therapie-Systeme AG