Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite https://durch-die-haut.de gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Unser Anspruch: Zugänglichkeit für alle
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder anderen Beeinträchtigungen – unsere Informationen, Angebote und Services uneingeschränkt nutzen können. Barrierefreiheit ist für uns ein wichtiger Bestandteil von Kundenorientierung, Teilhabe und sozialer Verantwortung. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Digitale Barrierefreiheit
Wir geben unser Bestes, unsere digitalen Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten – damit alle Menschen unsere Website oder Online-Formulare nutzen können. Dabei orientieren wir uns an den Standards der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 (Level AA).

Uns ist bewusst, dass Barrierefreiheit ein laufender Prozess ist. Deshalb prüfen wir regelmäßig, wo wir besser werden können – und setzen Verbesserungen Schritt für Schritt um.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Trotz aller Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte unserer Website vollständig barrierefrei. Dazu zählen:

  • Der Farbkontrast auch der Farbkontrast der Links ist noch nicht durchgehend stark genug.
  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.

Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Webseite sicherzustellen.

Barrieren melden
Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen. Deshalb freuen wir uns über jede Rückmeldung zur Barrierefreiheit. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, Vorschläge, Fragen oder Bedenken zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu beheben.

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind – am einfachsten mit einem kurzen Hinweis und dem Link zur betreffenden Seite.

So erreichen Sie uns:
E-Mail: info@ltslohmann.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit der Antwort unzufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich entweder an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW oder auch die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik Rheinland-Pfalz
Ombudsstelle ist die Überwachungsstelle für barrierefreie IT (ÜBIT), die bei der ZDFin angesiedelt ist.
https://zdfin.rlp.de/kompetenzen/uebit

Durchsetzungsverfahren:
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
E-Mail: lb[at]msagd.rlp.de

Kontaktdaten der zentralen Schlichtungsstelle:
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
https://schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.06.2025 erstellt und zuletzt am 10.06.2025 überprüft.